Die Stiftung bezweckt den Tier- und Tierartenschutz durch Lancierung, Förderung und Unterstützung entsprechender Projekte und Tierheime im In- und Ausland. Siekann dazu sämtliche Massnahmen erreichen, die diesem Zweck direkt oder indirekt dienlich sein mögen. Mit Ausnahme der Lancierung eigener Projekte erfolgt die Zweckverwirklichung in Form von Direktzahlungen an mit Tierschutz-Projekten betraute Personen, Organisationen oder Institute sowie durch Direktzahlungen an Tierheime. Direktzahlungen für Projekte im Ausland dürfen in einem Zeitraum von jeweils drei Jahren insgesamt 25 % des in einem Jahr verwendbaren freien Stiftungsvermögens nicht überschreiten. Zahlungen an kantonale und gesamtschweizerische Tierschutzorganisationen, wie WWF bzw. deren Rechtsnachfolger, an ausländische Tierschutzorganisationen sowie an zoologische Gärten sind nicht zulässig. Die Stiftung verfolgt weder Selbsthilfe- noch kommerzielle Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.