Weiterführung, Erhaltung und Förderung des naturheilkundlichen Gedankenguts des Stifters und der von ihm begründeten Betriebe, insbesondere der Bioforce AG Roggwil TG in Roggwil TG, der A. Vogel Biologische Heilmittel GmbH in Teufen AR und der übrigen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, solange dadurch der Fortbestand weder der Betriebe noch der Stiftung gefährdet wird. Anderseits soll der Netto-Überschuss, der nach Abzug der vom Stiftungsrat für die Erreichung des vorstehenden Zwecks für notwendig erachteten Reservezuweisungen, Rückstellungen und Zuwendungen, insbesondere an Personalfürsorgeeinrichtungen der Betriebe, sowie der für die Funktion der Stiftung und die Verwaltung des Stiftungsvermögens erforderlichen Auslagen und Kosten verbleibt, an vom Stiftungsrat zu bezeichnende Institutionen fallen, die dem christlichen Gedankengut des Stifters entsprechen.