Die Gesellschaft bezweckt die Führung von Spiel-, Restaurations- und anderen Betrieben des Unterhaltungsgewerbes. Sie kann sich an in- und ausländischen Gesellschaften mit ähnlichem oder gleichem Zweck beteiligen. Sie kann ferner sämtliche Geschäfte tätigen, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen und geeignet sind, diesen zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Sie kann Liegenschaften erwerben und veräussern.