Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Handel mit feinmechanischen Erzeugnissen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Ferner kann sie Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben, errichten oder sich an solchen beteiligen, sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen.