Der Zweck der Gesellschaft ist die Beratung von Unternehmen sowie anderer Institutionen und Körperschaften in Fragen der Führung und der Organisation. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, errichten, übernehmen, ihre Verwaltung übernehmen und/oder vertreten, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten. Die Gesellschaft darf im Rahmen der in den Absätzen 1 und 2 beschriebenen Unternehmensgegenstände alle Geschäfte vornehmen, die zu der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können.