Die Stiftung bezweckt die gemeinschaftliche Anlage und Verwaltung der ihr von den Vorsorgeeinrichtungen anvertrauten Vorsorgegelder in Immobilien im Ausland. Die Stiftung unterstützt damit die Vorsorgeeinrichtungen in der Aufgabe, ihr Vermögen nach professionellen Grundsätzen optimal anzulegen. Sie kann eine Tochtergesellschaft gründen, welche ausschliesslich dem Zwecke ihrer Geschäftsführung dient. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann sich die Stiftung an Gesellschaften oder Anlagenfonds beteiligen, deren Zweck der Erwerb und Verkauf, die Bewirtschaftung und die Verwaltung von eigenen Immobilien im Ausland ist.