Beförderung von Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen. Kann Massnahmen treffen und Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, Liegenschaften an- und verkaufen, Zweigniederlassungen errichten sowie sich an anderen kommerziellen und industriellen Unternehmungen beteiligen.