Verzeichnis
(BVG)
4051 Basel
Überblick
Durchführung der gebundenen individuellen Vorsorge im Sinne von Art. 82 Abs. 2 BVG durch den Abschluss von Vorsorgevereinbarungen mit einzelnen Privatpersonen. Der Stiftung können sich selbständig- oder unselbständigerwerbende Personen, welche bei der Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) versichert sind, als Vorsorgenehmerinnen oder Vorsorgenehmer anschliessen.
