Durchführung der beruflichen Vorsorge für die Arbeitnehmer und ihre Angehörigen und Hinterbliebenen der Stifterfirma und für Personen, für die der Arbeitnehmer zu seinen Lebzeiten in erheblichem Umfang gesorgt hat, gegen die wirtschaftlichen Folgen von unverschuldeter Notlage, Arbeitslosigkeit, Alter, Invalidität, Unfall, Krankheit und Tod.