Die Gesellschaft bezweckt die Verbreitung von Informationen durch Medien aller Art, insbesondere den Verlag von Büchern, Zeitschriften und weiteren Publikationen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, mit Unternehmen gleicher oder ähnlicher Zielsetzungen zusammenarbeiten, sich daran beteiligen oder solche erwerben sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann Liegenschaften erwerben, belasten oder veräussern.