Bewirtschaftung der in der Gemeinde Luthern (Kanton Luzern) gelegenen Liegenschaften Ahorn (Oberahorn und Mittelahorn) und eventuell anderer benachbarter Liegenschaften, um ihren Mitgliedern die Möglichkeit zu verschaffen, Jungvieh auf rationelle Weise zu sömmern. Im übrigen vgl. Statuten.