Die Genossenschaft bezweckt im Interesse ihrer Mitglieder bestmögliche gemeinsame Alpung der Tiere, Erstellung und Unterhalt der für den Betrieb notwendigen Gebäude, rationelle Bewirtschaftung der eigenen oder gepachteten Alpbetriebe, Besprechung aller den Alpbetrieb betreffenden Angelegenheiten, Mitwirkung bei andern landwirtschaftlichen Massnahmen und Organisationen.