Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann ferner bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage Unterstützungsleistungen ausrichten. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Ausserdem Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterfirma (sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossen hat oder die sie selbst errichtet hat.