Ausführung von Warentransporten; kann Zweigniederlassungen im Inland errichten, den Betrieb zu verwandten Geschäftszweigen aufnehmen, sich an Unternehmen allerArt beteiligen, Unternehmungen erwerben und verkaufen, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte durchführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.