Zweck der Gesellschaft ist die Herausgabe des Anzeigers Oberaargau West gemäss den kantonalen gesetzlichen Vorschriften. Die Herausgabe umfasst die Akquisition von Inseraten, die Herstellung, den Druck und die Verteilung des Anzeigers an einem Standort pro Gemeinde. Die Verteilung an die einzelnen Haushalte ist Sache der Gemeinden. Die Gesellschaft kann Zusammenarbeitsverträge mit kantonalen oder ausserkantonalen gleichen oder ähnlichen Institutionen abschliessen und Interessenverbänden beitreten. Sie kann ferner Zweigniederlassungen errichten, Grundstücke erwerben, verwalten oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.