Eintreten für intakte, harmonische, überlieferte, lokaltypische, heimatliche Orts- und Landschaftsbilder; Berücksichtigung, Pflege, Förderung und Entwicklung der überlieferten, lokaltypischen, heimatlichen Bauweisen und Baukulturen; ganzheitliche Betrachtung der Orts- und Landschaftsbilder; Eingliederung von Bauten und Anlagen in die überlieferten, lokaltypischen, heimatlichen Orts- und Landschaftsbilder; Förderung der Aesthetikgeneralklauseln (Verunstaltungsverbot, Beeinträchtigungsverbot und insbesondere Eingliederungsgebot); Verhinderung von Verunstaltungen und architektonischem Chaos; Wiedereingliederung oder Verbesserung veruns taltender Bauten und Anlagen.