Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden der Stifterfirma und angeschlossener Unternehmungen sowie für deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen.