Erbringung von Beratungs- und Finanzdienstleistungen, insbesondere Entwicklung, Erwerb, Veräusserung, Vermittlung und Verwaltung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art (auch für Dritte), Erwerb, Verwertung, Vermittlung und Veräusserung von Immobilien im In- und Ausland sowie Beteiligung an anderen Unternehmungen. Der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz ist beschränkt auf Betriebsstättegrundstücke im Sinne des Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG; kann mit Unternehmen der Beratungs- und Finanzdienstleistungen und/oder Unternehmen, die direkt oder indirekt mit der Beratungs- und Finanzdienstleistungsbranche verbunden sind, fusionieren und/oder Kooperationen und/oder joint ventures eingehen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.