Die Gesellschaft bezweckt die temporäre Übernahme der Führung von Gesellschaften zur Neuausrichtung oder Sanierung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, verwerten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und andere Tätigkeiten ausüben, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.