Die Stiftung bezweckt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Sie schützt die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der ihr angeschlossenen Unternehmen (nachstehend "Arbeitgeber" genannt) nach Massgabe ihrer Reglemente gegen die wirtschaftlichen Folgen des Erwerbsausfalles infolge von Alter, Tod und Invalidität. Sie erbringt Leistungen nach den Vorschriften über die obligatorische berufliche Vorsorge und bietet auch Vorsorgepläne an, welche die Minimalvorschriften des Gesetzes übersteigen.