Betrieb jeder Art von Lebensversicherung sowie aller damit zusammenhängender Geschäfte. Die Gesellschaft kann auch Geschäfte in Nicht-Leben-Branchen tätigen, soweit dies aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Lebensversicherungs-Gesellschaften zulässig ist. Die Gesellschaft kann sich auch anderen Unternehmen beteiligen und solche erwerben.