Die Stiftung stellt sich Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmern (nachfolgend Vorsorgenehmer genannt) als Einrichtung zur Durchführung der gebundenen Vorsorge im Sinne von Art. 82 BVG und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen sowie dem Stiftungsreglement und der Vorsorgevereinbarung zur Verfügung. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung die ihr anvertrauten Gelder bei der Stifterin oder einer anderen dafür geeigneten und zugelassenen Institution anlegen. Die Stiftung kann Versicherungsverträge zugunsten der Vorsorgenehmer oder eines Teils derselben abschliessen oder in solche Verträge eintreten. Sie muss aus solch en Verträgen Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein. Die Stiftung ist im Gebiet der ganzen Schweiz tätig.