Zusammenführen von Investoren, Partnern, bes. Mitgründern u. Mitarbeitern vorwiegend für junge Unternehmen usw
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Zusammenführen von Investoren, Partnern – bes. Mitgründern – u. Mitarbeitern vorwiegend für junge Unternehmen usw vorwiegend für junge Unternehmen usw Zusammenf
Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Privatinvestoren. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke erwerben, übertragen, verwalten und belasten.