Erhaltung des Badeetablissements in ihrer Umgebung, dessen Betrieb und Unterhalt sowie die weitere Erschliessung und den Ausbau der Anlagen auf unbestimmte Zeit im Interesse der Tourismusförderung. Die Anlage kann auch verpachtet werden. Kann sich an Unternehmen zur Förderung des Tourismus beteiligen oder solche führen sowie Grundstücke erwerben oder veräussern.