Der Zweck der Genossenschaft ist, im Sinne des gemeinnützigen Wohnungsbaues preiswerte Wohnungen zu erstellen, zu erhalten und zu vermieten. Zu diesem Zweck kann sie Grundstücke erwerben und belasten. Die Genossenschaft kann im übrigen alle Geschäfte tätigen, welche mit dem Zweck dient direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihr zu fördern geeignet erscheinen. Die Genossenschaft verfolgt reine Selbstzweckhilfe. Ihre Bauten sind jeder spekulativen Verwendung zu entziehen.