Handel mit Kunstgegenständen, insbesondere mit asiatischem Kunsthandwerk, Bekleidungskonfektionen, Textilien aller Art und Modeartikeln; die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, überbauen und veräussern, sich mit Finanzierungsgeschäften und Kapitalanlagen aller Art befassen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.