Betrieb von Billardbetrieben, Erstellung und Betrieb von Sporthallen und Unterhaltungsstätten in Verbindung mit Billard-Einrichtungen, Führung von Restaurationsbetrieben sowie Import von und Handel mit Sportartikeln und -textilien aller Art. Kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.