Die Gesellschaft bezweckt den direkten oder indirekten, mehr- oder minderheitlicher Erwerb, die dauernde Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmungen. Sie kann Unternehmen gründen, zugunsten von verbundenen Gesellschaften Darlehen gewähren, Garantien stellen sowie Devisen- und Finanzierungsgeschäfte aller Art tätigen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und ist berechtigt, im In- und Ausland Immobilien und Grundstücke zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen und die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes direkt oder indirekt zu fördern. Sie kann insbesondere auch Immaterialgüterrechte, d.h. Schutzrechte aller Art auswerten, verwerten und verwalten, inkl. Lizenzen erteilen.