Die Durchführung der beruflichen Vorsorge durch die Gewährung von Leistungen im Alter, bei Tod und bei Invalidität für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber und für weitere Personen, welche sich der Stiftung im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen anschliessen. Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG sowie der nicht obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Stiftung kann daneben auch Unterstützungen oder Ermessensleistungen in besonderen Notlagen wie zum Beispiel bei Krankheit, Invalidität, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen. Grundlage hierfür bilden der Beschluss einer betrieblichen Vorsorgekommission sowie das Vorhandensein von entsprechendem freiem Vermögen im von der betrieblichen Vorsorgekommission vertretenen Vorsorgewerk. Der Arbeitgeber kann in die Vorsorge einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck.