a) Die Einrichtung eines Bewässerungsverteilnetzes; b) deren Unterhalt; c) die Sicherstellung der für die Bewässerung der von den Genossenschaftern bewirtschafteten Flächen notwendige Wassermenge und deren sinnvolle Verteilung; d) die Vertretung der Interressen der Bewirtschafter gegenüber der Bodenverbesserungskörperschaft Ried-Murten(BVK), der öffentlichen Hand und gegenüber Dritten, was deren Wasserversorgung betrifft. Sie strebt dabei rationelle Lösungen an, wenn möglich einvernehmliche und gegebenenfalls mit Dritten.