Die Stiftung bezweckt die Förderung ideeller, gemeinnütziger, kultureller und karitativer Werke, Institutionen und Projekte sowie die Förderung von naturwissenschaftlicher und geisteswissenschaftlicher Forschung in der Schweiz und im Ausland. Die Destinatäre haben keinen klagbaren Anspruch auf Leistung. Die Stifter behalten sich eine Änderung des Stiftungszweckes im Sinne von Art. 86a ZGB vor.