Führung einer Unternehmung im Zusammenhang mit jeglicher Tätigkeit im Golfsport, bzw. Schaffung der unmittelbaren und mittelbaren Rahmenbedingungen für die Ausübung des Golfsports in wirtschaftlicher und touristischer Hinsicht sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, sich gleichartigen oder verwandten Unternehmungen anschliessen oder solche erwerben.