Betrieb einer Halle und sämtlicher damit zusammenhängender Infrastruktur sowie Planung und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art in dieser Halle. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Sie verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke, sondern betätigt sich als gemeinnützige Institution im Interesse der Bevölkerung der Stadt Kreuzlingen und ihrem Einzugsgebiet.