Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma und der mit ihr wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Unternehmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Ihre Leistungen können über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen