Betrieb eines Transportunternehmens sowie Betrieb einer Reparaturwerkstätte von Nutzfahrzeugen und landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, überbauen, verwalten und weiterveräussern.