Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten. Sie kann Tätigkeiten in der Baubranche übernehmen und insbesondere auch als Generalunternehmerin auftreten. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im ln- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, sowie Liegenschaften kaufen, belehnen oder verkaufen.