Die Genossenschaft bezweckt die Lieferung von einwandfreiem Trinkwasser der ihr gehörenden Quellen und Wasserversorgungsanlagen gemäss gesetzlichen Vorgaben und Ergiebigkeit der Quellen an alle Genossenschafter. Sie ist für den Betrieb und Unterhalt der Anlagen besorgt. Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben oder veräussern. Im übrigen vgl. Statuten.