Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge, insbesondere in der Region Basel, im Rahmen des BVG durch Gewährung von Leistungen im Alter, bei Tod und bei Invalidität für die Arbeitnehmenden, der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber. Die Stiftung errichtet hierzu aufgrund besonderer Vereinbarungen mit den Arbeitgebern Vorsorgewerke. Für jedes angeschlossene Vorsorgewerk besteht ein Vorsorgereglement über deren Leistungen, Organisation, Verwaltung, Finanzierung und Kontrolle. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Pensionierung,Krankheit, Unfall oder Invalidität.