Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen wirtschaftliche Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen.