Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die ehemaligen Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie für deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen und Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen.