Berufliche Vorsorge mindestens im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer des Schweizerischen Gemeindeverbandes und seiner Mitglieder sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; kann über die BVG-Mindesleistungen hinausgehen. Weiteres siehe Stiftungsurkunde.