Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Bereich der obligatorischen sowie der ausserobligatorischen beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge für deren Destinatäre; zu diesem Zweck nimmt die Stiftung Vorsorgeguthaben ihrer Destinatäre entgegen; sie kann im Rahmen der 2. Säule für die Destinatäre Risikoversicherungsverträge abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.