Förderung des Schneesportlehrerberufs durch gemeinsame Selbsthilfe mittels Organisation und Durchführung von Ausbildungs- und Trainingskursen sowie Anschaffung und Betrieb von Einrichtungen zur Verbesserung des Unterrichts; Betrieb einer Schneesportschule, Erteilung von Unterricht in Klassen und Privat, Abnahme von Skiprüfungen. Kann weitere Zweigstellen betreiben.