Die Gesellschaft bezweckt die Herausgabe von Presseerzeugnissen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.