Zur-Verfügungstellen von Arbeitskräften, Vermittlung von Dauerstellen, Unternehmensberatung. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben und veräussern, Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen beteiligen sowie alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.