Herstellung und Vertrieb von zahntechnischen Produkten und Methoden aller Art. Die Gesellschaft kann Forschung auf dem Gebiet der Zahntechnik betreiben sowie Lizenzen und Patente erwerben, verwerten und veräussern. Die Generalversammlung kann die Bildung eines Fonds oder einer Stiftung zur Finanzierung von Forschungsprojekten beschliessen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.