Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Gastronomiebetrieben, namentlich von Restaurants und Hotels, sowie der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen imBereiche der Gastronomie. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.