Halten, dauerndes Verwalten, Erwerb und Verkauf von in- und ausländischen Beteiligungen aller Art sowie Abwicklung von Finanztransaktionen; kann im Ausland Grundeigentum erwerben, überbauen, vermieten, belasten und veräussern bzw. im Baurecht oder Stockwerkeigentum abgeben; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, gleichartige Unternehmungen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, Funktionen ausüben und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.