Unterstützung von alleinstehenden – ledigen, verwitweten, geschiedenen oder unter Umständen verheirateten – Frauen, welche sich in einer finanziellen Notlage befinden; soweit rechtliche Probleme in Frage stehen, soll eine finanzielle Unterstützung nur erfolgen, wenn das prozessuale Armenrecht dafür nicht gewährt werden kann, die Verfolgung der betreffenden Rechtsansprüche, insbesondere durch den Beizug von Rechtsanwälten, aber als angezeigt erscheint.