Förderung der Berufsbildung europäischer Juristen und anderer Interessierter auf dem Gebiet des europäischen und internationalen Rechtes; Förderung der Kenntnis und Verständnis des europäischen und internationalen Rechtes sowie des Rechtes der Herkunftsstaaten seiner Mitglieder durch Vorträge, Aufsätze, Zusammenkünfte, Anregung und Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten und Unterstützung des Juristenaustausches, ebenso die Verbindung zwischen den Juristen aus den Staaten seiner Mitglieder; Befassung mit anderen Rechtsordnungen.